Der Bundesrat hat Ende September dem bereits zuvor vom Bundestag gebilligten Gesetz zur Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes seine Zustimmung erteilt. Damit kann nun die Zusammenarbeit der Inlandsgeheimdienste in Bund und Ländern neu geordnet werden.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Koordination der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern verbessern. So können Bundes- und Landesbehörden Informationen künftig leichter austauschen mit dem Ziel, den Schutz vor Extremismus und Terrorismus zu verbessern.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse: Die Behörde wird als zentrale Stelle sowohl bei eigenen Aufklärungsaufgaben als auch bei der Koordinierung und Unterstützung der Landesbehörden eine stärkere Funktion wahrnehmen. Auch der Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden wird wesentlich verbessert. Um alle relevanten Informationen auszutauschen, wird das gemeinsame Verbundsystem NADIS, das "Nachrichtendienstliche Informationssystem", genutzt.

Das Gesetz schafft außerdem Klarheit für den Einsatz von V-Leuten. So wird geregelt, wann ein Einsatz zulässig ist. Für die Auswahl von V-Leuten werden Ausschlusskriterien vorgegeben, ebenso werden die Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" geregelt. Bundesinnenminister de Maizière betonte, für Nachrichtendienste sei der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar, um gefährliche Bestrebungen aufzudecken. "Allerdings solle der Einsatz maßvoll sein", so der Minister.

Auch der Kampf gegen Rechtsextremismus soll intensiviert werden. Zu diesem Zweck wurde bereits ein gemeinsames Abwehrzentrum Rechts eingerichtet, das inzwischen zum gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum erweitert wurde. Unter seinem Dach wird die Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie Bund und Ländern gebündelt.

[Quelle: Bundesregierung]

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