Der bisherige Münchener Generalstaatsanwalt Peter Frank wird neuer Generalbundesanwalt. Der Bundesrat stimmte Ende September einer entsprechenden Empfehlung von Bundesjustizminister Heiko Maas zu. Frank folgt damit Harald Range nach, der wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs eines "unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der sog. Netzpolitik-Affäre entlassen worden war (vgl. dazu auch Pasker, Maas(los), ZAP Kolumne 17/2015, S. 905). Frank hat bisher den größten Teil seiner Laufbahn im bayerischen Justizministerium verbracht. In der Öffentlichkeit ist er noch wenig bekannt, innerhalb der Justiz genießt er allerdings großes Renommee. Er sei "erfahren, belastbar, umgänglich und locker", heißt es aus seiner Umgebung. Mit 47 Jahren wird er nun der jüngste Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der Richter am BGH Dr. Gerald Roth ist Ende August in den Ruhestand getreten. Dr. Roth wurde 2005 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehörte seitdem dem vornehmlich für die Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Nachbarrechts zuständigen V. Zivilsenat an. An seine Stelle rückt die bisherige Richterin am OLG Koblenz Alexandra Haberkamp nach.

Der frühere Richter des BVerfG Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde ist am 19. September 85 Jahre alt geworden. Böckenförde lehrte seit seiner Habilitation im Jahre 1964 als Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg und Bielefeld und später in Freiburg im Breisgau. Von ihm stammt der viel zitierte und in der Staatstheorie als Böckenförde-Diktum bekannte Satz: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." 1983 wechselte Prof. Böckenförde zum Bundesverfassungsgericht, dessen Zweiten Senat er bis zu seinem Ausscheiden im Mai 1996 angehörte. In seinem Dezernat war er insbesondere für das Asylrecht und das Finanzverfassungsrecht zuständig. Er war an zahlreichen wichtigen Entscheidungen beteiligt, u.a. zu den "Nachfluchttatbeständen" (BVerfGE 74, 51), zum Asylrecht von Tamilen (BVerfGE 80, 315), zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148), zum steuerlichen Halbteilungsgrundsatz (BVerfG 93, 121) und zur steuerlichen Begünstigung von Parteispenden (BVerfGE 73, 40).

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