Im Oktober ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Arbeits- und das Umweltrecht. Im Einzelnen:

  • Höherer Mindestlohn in der Pflegebranche

Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte erhalten seit dem 1. Oktober den bundesweiten Mindestlohn für die Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 EUR pro Stunde im Westen und 8,65 EUR im Osten. In zwei Schritten wird er dann bis Januar 2017 auf 10,20 EUR pro Stunde im Westen und 9,50 EUR im Osten angehoben.

  • Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Auch für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft (Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste) gilt seit dem 1. Oktober bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 EUR (bisher 8,50 EUR). Er gilt bis zum 31.12.2015; vom 1.1.2016 bis zum 31.3.2017 steigt er auf 9,10 EUR brutto pro Zeitstunde.

  • Berufsqualifikation junger Menschen

Bereits seit dem 16. September läuft ein Unterstützungsprogramm für 15- bis 25-Jährige, die Schwierigkeiten beim Abschluss einer Qualifikation in Schule, Ausbildung oder Beruf haben. Das Hilfsangebot des Bundesarbeitsministeriums mit dem Namen RESPEKT hält Zuwendungen für Projektträger bereit, die für die Zielgruppe passende Angebote machen. Das können Eingliederungen in Bildungsprozesse, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Hilfestellungen im weiteren Entwicklungsprozess sein. Das Programm läuft noch bis zum 31.12.2017.

  • Medizinstudium

Zehn Prozent der Studierenden im Fachbereich Medizin können ab sofort einen Abschnitt des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin absolvieren. Mit dieser Änderung der Approbationsordnung für Ärzte soll die Rolle der Allgemeinmedizin in der universitären Ausbildung gestärkt werden. Bis Oktober 2017 soll dieses Angebot auf 20 Prozent der Studierenden gesteigert und bis Oktober 2019 dann auf alle ausgedehnt werden.

  • Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Seit dem 1. Oktober fördert die KfW-Bankengruppe energieeffiziente Neubauten der Kommunen, von kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden wird noch einmal spürbar verbessert. So können Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

  • Energieeffizienzlabel für Heizgeräte und Warmwasserbereiter

Bereits seit dem 26. September müssen Heizgeräte (z.B. Raum- und Kombiheizungen) und Warmwasserbereiter (z.B. Durchlauferhitzer und Boiler) das EU-Energieeffizienzlabel enthalten und eine Energieeffizienzklasse zwischen G und A++ aufweisen. Grundlage der Kennzeichnung ist die Ökodesign-Richtlinie der EU, mit der europaweit energieeffiziente Produkte ausgezeichnet werden sollen.

  • Pkw-Label mit Kraftstoffpreisen

Autohersteller, Autohändler und Leasinggesellschaften müssen seit dem 1. Oktober bei der Erstellung des Pkw-Labels die aktuellen Kraftstoffpreise verwenden. Das Pkw-Label informiert Verbraucher über die CO2 -Effizienzklasse und den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs. Außerdem werden dadurch die jährlichen Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer ersichtlich. Neuwagen, die das Pkw-Label vor dem 30. Juni 2015 erhalten haben, benötigen ebenfalls das aktualisierte Label.

  • Maut für leichtere Lastwagen

Nach der Ausdehnung der Lkw-Maut auf weitere vierspurige Bundesstraßen gilt sie vom 1. Oktober an nicht mehr nur für "Zwölftonner", sondern bereits für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

[Quelle: Bundesregierung]

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