Beim BGH und beim BSG gab es einige personelle Veränderungen: In den Ruhestand getreten ist Ende September der Richter am BGH Herbert Mayer. Nach 20-jähriger Richtertätigkeit beim OLG Stuttgart kam er im Jahr 2009 zum BGH und gehörte seitdem dem 3. Strafsenat an, dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere die Revisionen in Staatsschutzsachen zugewiesen sind; in den Jahren 2012 und 2013 gehörte er ferner dem III. Zivilsenat des BGH an. Seit November 2012 war er zudem zum Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragten des Gerichts bestellt.

Neu an den BGH berufen wurden der Vorsitzende Richter am KG Josef Hoch sowie der Richter am OLG Hamm Dr. Gero Götz. Hoch wurde – nach mehrjähriger Tätigkeit am LG Berlin – 2007 zum Vorsitzenden Richter am KG befördert. Seither war er dort Vorsitzender eines Strafsenats, der auch für erstinstanzliche Strafsachen zuständig ist. Er ist nun dem 3. Strafsenat des BGH zugewiesen worden. Dr. Götz kam 2009 zum OLG Hamm, an dem er anschließend spruchrichterlich tätig war. Seit Oktober 2015 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Er ist nun dem vornehmlich für das Erbrecht sowie das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenat des BGH zugewiesen.

Am 1. Oktober ist Frau Dr. Miriam Meßling zur Richterin am BSG ernannt worden. Sie leitete seit 2013 im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa ein Referat mit Zuständigkeiten u.a. für das Recht des öffentlichen Dienstes. Meßling ist Autorin zahlreicher Fachaufsätze zum Sozialrecht und Kommentierungen insbesondere im Bereich der Sozialhilfe, der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wurde nun dem für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat des BSG zugewiesen.

[Quellen: BGH/BSG]

ZAP, S. 1099–1104

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