(BGH, Urt. v. 6.7.2016 – IV ZR 44/15) • Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegelds und des Versicherungsbeitrags in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 ist wegen Intransparenz unwirksam.
ZAP EN-Nr. 667/2016
ZAP F. 1, S. 1005–1006
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