Noch im Vorfeld der letzten Gebührenrechtsnovelle durch das 2. KostRMoG im Jahr 2013 hatten die Bundesländer über die starke Belastung der öffentlichen Kassen durch Ausgaben für Beratungs- und Prozesskostenhilfe geklagt. Die neueste Statistik des Bundesamtes für Justiz belegt aber nun eine gegenteilige Entwicklung: Mit Gesamtausgaben von 69,6 Mio. Euro im vergangenen Jahr liegen die bundesweiten Ausgaben für Beratungshilfe um 4,62 Mio. Euro unter den Ausgaben für 2014, ein Minus von 6,2 %. Das ist der niedrigste Wert seit 2005 (damals 63,56 Mio. Euro Ausgaben).

Insgesamt haben die Amtsgerichte in 2015 auf anwaltliche Anträge oder mit anwaltlicher Hilfe gestellte Anträge hin in 234.744 Fällen Beratungshilfe bewilligt oder Berechtigungsscheine erteilt; auf unmittelbaren Antrag des Rechtssuchenden hin geschah dies in 460.171 Fällen. In den allermeisten Fällen erlangten die Rechtssuchenden eine anwaltliche Vertretung i.S.d. Nr. 2503–2507 VV RVG (334.782 Fälle), Beratung und Auskunft (Nr. 2501–2502 VV RVG) erreichten 132.387 Antragsteller. Eine geringere Rolle spielten die Fälle einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einigung oder Erledigung einer Rechtssache nach Nr. 2508 VV RVG (39.794 Rechtssuchende).

Die mit Abstand größten Ausgaben für Beratungshilfe hatte Nordrhein-Westfalen: Mehr als 18 Mio. Euro entfielen auf dieses Bundesland, mit weitem Abstand folgte Niedersachsen mit rund 8,8 Mio. Euro. Die wenigsten Ausgaben mit jeweils rund 1,5 Mio. Euro hatten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

[Quelle: BfJ]

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