(OLG Hamm, Beschl. v. 16.6.2015 – 1 Vollz (Ws) 250/15) • Eine Urinkontrolle kann auch ohne konkreten Verdacht auf Betäubungsmittelmissbrauch angeordnet werden. Für das neue Recht ergibt sich dies unmittelbar aus § 65 StVollzG NW.

ZAP EN-Nr. 733/2015

ZAP 19/2015, S. 1019 – 1019

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