(LG Stuttgart, Urt. v. 9.5.2019 – 23 O 220/18) • Wird die Abgasrückführung, die zur Reduktion des Stickoxidausstoßes (NOx) in einem Kraftfahrzeug eingesetzt wird, bei niedrigen Außentemperaturen reduziert (sog. Thermofenster), stellt dies eine (unzulässige) Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 2, Art. 3 Nr. 10 EG VO 715/2007 dar. Hinweis: Neben der Täuschung der Verbraucher begründet auch die Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) beim Zulassungsverfahren (EG-Typgenehmigungsverfahren) die Sittenwidrigkeit des Handelns des Herstellers gem. § 826 BGB.
ZAP EN-Nr. 508/2019
ZAP F. 1, S. 947–947
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