Angesichts der zahlreichen säumigen Unterhaltsschuldner will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in Zukunft unkonventionelle Methoden anwenden, um die Zahlungsmoral zu erhöhen. Damit Unterhaltsschuldner in Zukunft schneller zahlen, droht sie mit dem Entzug des Führerscheins. "Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen", sagte Giffey gegenüber der Presse. "Wer nicht zahlt, muss laufen", so ihr Motto.

Damit will sie insbesondere auch die Unterhaltsvorschusstellen entlasten, die durch ausbleibende oder verzögerte Unterhaltszahlungen zunehmend in die Pflicht genommen werden (s. dazu auch die vorstehende Meldung). Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, der Staat trete beim Unterhaltsvorschuss nur in Vorleistung. Nachdem zunächst die höheren Belastungen durch die Reform bewältigt werden mussten, solle jetzt auch der Rückgriff auf den unterhaltsverpflichteten Elternteil verbessert werden. "Da bleibt noch einiges zu tun", so Seibert.

Von Juristen wird ein solches Fahrverbot als Sanktion im Familienrecht jedoch nicht unkritisch gesehen. So ist etwa der Deutsche Anwaltverein (DAV) der Auffassung, dass Fahrverbote als allgemeine Sanktionsmöglichkeit außerhalb von Verkehrsstraftaten abzulehnen sind. Zum einen seien sie hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes bedenklich. Denn einen Berufskraftfahrer oder einen Pendler aus einem ländlichen Gebiet treffe eine solche Sanktion wesentlich härter als jemanden aus der Großstadt mit guter ÖPNV-Vernetzung. Auch könnten finanziell besser gestellte Betroffene viel leichter auf Taxis oder Fahrdienste zurückgreifen und würden dadurch privilegiert. Der DAV sieht zum anderen auch ein bürokratisches Problem. Denn ob die Polizei überhaupt genug Ressourcen aufbringen könne, um solche Verstöße festzustellen und zu ahnden, müsse bezweifelt werden.

Auch der Deutsche Städtetag will an anderer Stelle ansetzen. Er fordert mehr Geld für die Kommunen, um die durch die Reform gestiegenen Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss begleichen zu können. Nachdem sich die Zahl der Kinder, die den Unterhaltsvorschuss beziehen, seit dem vergangenen Jahr fast verdoppelt habe, werden sie nach Einschätzung der Städte weiter steigen, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Der Bund müsse daher seinen Anteil von derzeit 40 % der Leistungen erhöhen und die Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen.

[Red.]

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