Die Bundesregierung hält eine Änderung ihrer Haltung zu Rückführungen afghanischer Staatsbürger nicht für nötig. Nach einem Zwischenbericht zur Neubewertung der Sicherheitslage könnten Straftäter und Gefährder weiterhin nach Afghanistan abgeschoben werden, hieß es im August in einer Mitteilung der Regierung. Nach dem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai hatte die Bundesregierung die Abschiebungen nach Afghanistan beschränkt. Außenminister Gabriel und Bundesinnenminister de Maizière hatten sich deshalb darauf verständigt, dass das Auswärtige Amt eine aktuelle Darstellung der Sicherheitslage in Afghanistan vornimmt.

Nach Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, ist die Gefährdungslage für die Menschen in Afghanistan und die Rückkehrer in ihr Heimatland von einer Vielzahl von Umständen abhängig. Hier würden individuelle Faktoren wie Wohnort, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht einfließen. Der Bericht gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Rückführungen seit dem Terroranschlag auf die Botschaft in Kabul korrigiert werden müsse.

Der Zwischenbericht gibt auch aus Sicht des Bundesinnenministeriums keinen Anlass, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Das betonte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, in Berlin. Dies bedeute aus Sicht des Ministeriums, dass bis auf Weiteres Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan zurückgeführt werden könnten. Auch die freiwillige Rückkehr wird weiterhin gefördert. Die deutsche Botschaft in Kabul soll die Durchführung von Rückführungen unterstützen.

[Quelle: Bundesregierung]

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