Das Prämienaufkommen der Rechtsschutzversicherungen belief sich im Kalenderjahr 2014 auf rd. 3,5 Mrd. Euro, die Leistungen auf 2,7 Mrd. Euro. Die frühere Unterscheidung bei den Leistungen zwischen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wird statistisch nicht mehr vorgenommen, so dass das Verhältnis zwischen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nur überschlägig nach früheren Zahlen geschätzt werden kann. Es dürften etwa 2 Mrd. Euro Anwaltshonorare gezahlt werden, während 700 Mio. Euro auf Gerichtskosten entfallen. Auch die Staatskasse profitiert somit von den Rechtsschutzversicherungen, da eine Vielzahl der von Rechtsschutzversicherungen finanzierten Prozesse im Wege der Prozesskostenhilfe hätte geführt werden müssen. Rechtsschutzversicherungen ermöglichen es, auch risikoreiche Prozesse gegen Banken, Versicherungen und Großunternehmen zu führen. Sie sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Verwirklichung der Rechtsweggarantie, z.B. im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes, wo es in der ersten Instanz keine Kostenerstattung gibt.

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