Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO. Er übt einen freien Beruf aus, § 2 Abs. 1 BRAO. Dies sahen in der Vergangenheit nicht alle Gerichte so. Zwischen Februar 2011 und April 2013 störten sich dreimal verschiedene Richter und Richterinnen am LG Berlin an einer Kopftuch tragenden Rechtsanwältin, einmal am AG Tiergarten. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Marcus Mollnau, sah sich deshalb veranlasst, in einer Presseinformation vom 15.9.2013 darauf hinzuweisen, dass Rechtsanwältinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, mit Kopftuch vor Gericht auftreten dürfen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus. Sie sind keine Organe des Staates, sondern unabhängige Organe der Rechtspflege und allein den Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten verpflichtet. Im Gegensatz zu z.B. Staatsanwältinnen und Berufsrichterinnen sind Anwältinnen auch nicht gesetzlich zu religiöser Neutralität verpflichtet.

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