Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Kenntnisse darüber vor, wie viele der von der Abgasmanipulation betroffenen Käufer von Dieselfahrzeugen bisher ihre Ansprüche aus Kaufvertrag und Schadenersatz aus unerlaubter Handlung geltend gemacht haben und wie viele der betroffenen Käufer ihre Ansprüche gerichtlich verfolgt haben. Zu der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hätten sich rund 449.000 Verbraucher angemeldet, schreibt die Bundesregierung weiter in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (vgl. BT-Drucks 19/21365).

Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage solle auf der Grundlage ausreichend praktischer Erfahrungen der Verfahrensbeteiligten, der Gerichte, des Bundesamts für Justiz (BfJ) und der Verbraucher, die ihre Ansprüche zum Klageregister angemeldet haben, evaluiert werden. Die Bundesregierung werde im Rahmen dieser Evaluierung einen möglichen Reformbedarf der Regelungen zur Musterfeststellungsklage prüfen. Zudem werde sie die europäischen Entwicklungen des kollektiven Rechtsschutzes berücksichtigen.

Auch werde die Bundesregierung i.R.d. Evaluierung prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigten’Wirkungen erreicht worden sind. Die hohe Zahl an Anmeldungen zu den bis heute bekannt gemachten Musterfeststellungsklagen lasse jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erkennen, dass bei den Verbrauchern ein Bedarf nach dem Instrument der Musterfeststellungsklage bestehe. Die Bundesregierung sehe auch keinen Nachteil darin, dass die betroffenen Verbraucher ihre jeweiligen Ansprüche auf Grundlage des Musterfeststellungsurteils noch individuell weiterverfolgen müssen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage hätten gezeigt, dass der’Erlass eines erstinstanzlichen Musterfeststellungsurteils innerhalb von nur wenigen Monaten nach Klageerhebung möglich ist.

[Quelle: Bundesregierung]

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