Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte am 11.9.2018 einen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vorgelegt. Hierzu haben u.a. zahlreiche Verbände, ferner der Deutsche Anwaltverein (DAV) sowie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Stellung genommen und z.T. erhebliche Kritik geäußert. Zum Beispiel führte der damalige Präsident des DAV, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schel­lenberg, in seiner Stellungnahme vom 12.9.2018 aus: "Ein Gesetzentwurf ohne konkrete Zahlengrundlage". Während des Berichtszeitraums (Ende Juni 2019) hat die Bundesregierung am 15.5.2019 einen gegenüber dem Referentenentwurf vom 11.9.2018 erheblich abgeänderten Regierungsentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat am 28.6.2019 zu diesem Regierungsentwurf Stellung genommen. Er ist dabei weitgehend nicht den Empfehlungen seiner Ausschüsse gefolgt. In seiner Stellungnahme hat er den Bundestag um weitere Überprüfungen gebeten. Nach den vorliegenden Informationen ist eine weitere Überarbeitung im Gange. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren beobachten und berichten.

Autoren: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg, und Rechtsanwalt Guido Vierkötter, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), Neunkirchen-Seelscheid

ZAP F., S. 891–906

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