(BVerwG, Beschl. v. 13.6.2019 – 7 B 23/18) • Es verstößt nicht gegen Unionsrecht, wenn das Gericht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mangels durchgeführter FFH-Verträglichkeitsprüfung (nur) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, um so die Nachholung der Verträglichkeitsprüfung zu ermöglichen.

ZAP EN-Nr. 498/2019

ZAP F. 1, S. 912–912

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