Ein BEM ist dann erfolgreich beendet, wenn die Beteiligten zu dem Ergebnis gelangen, dass die beschlossenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt worden sind. Dies setzt eine strukturierte Dokumentation voraus. Auch für Zwecke der Auswertung des BEM-Verfahrens – einschließlich des Aufwands für alle Beteiligten – sowie zur Analyse der BEM-Maßnahmen ist eine vollständige, klare Dokumentation mehr als hilfreich.

Das BEM kann auch jederzeit durch die betroffene Person beendet werden durch Widerruf der Einwilligungs- bzw. Datenschutzerklärung. Möglich ist auch, dass ein BEM dadurch sein Ende findet, dass die betroffene Person sich nicht aktiv an der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. Verweigerung von Therapien) beteiligt.

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