Die Berechnung des zu ersetzenden unmittelbaren Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall in Form von Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungsaufwands stellt nach wie vor einen Dauerbrenner bei der Unfallregulierung im Straßenverkehr dar. Sie kann nur erfolgen, wenn dabei die Grundsätze des sog. Vier-Stufen-Modells des BGH beachtet werden. Streitigkeiten zu den sich ggf. anschließenden Folgekosten wie beispielsweise Ersatz von Abschlepp- und Sachverständigenkosten nehmen zu, so dass auch die Grundsätze zu diesen beiden Abrechnungspositionen im Folgenden erläutert werden.

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