Alternativ dazu kann der Vermieter selbst zur Tat schreiten und die entstandenen Kosten richtiger Ansicht nach als Modernisierung (Verbesserung des Gebrauchswerts der Mietsache und Wohnwertverbesserung – § 555b Nr. 4 und 5 BGB) durch eine Mieterhöhung auf den Mieter abwälzen (§§ 559 ff BGB; so: Warnecke, jurisPR-MietR 26/2008 Anm. 3. a.E.; Lützenkirchen, Modernisierungslexikon, MietRB 2004, 56, 58; Kinne in: Kinne/Schach, Miet- und Mietprozessrecht, 3. Aufl., Rn 67; auch Schläger, Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, ZMR 2009, 339, 341; dagegen: Eisenschmid, Die Energieeinsparung i.S.d. §§ 554, 559 BGB, WuM 2006, 119, 120; OLG Bamberg, Beschl. v. 30.7.2009 –3 U 23/09). Denn der Einsatz regenerativer Energie ist ebenfalls eine energieeinsparende Maßnahme, weil dies einen sparsameren Umgang mit den endlichen, fossilen Energieressourcen zur Folge hat. Genau dies war vom Gesetzgeber mit der Novellierung der „Modernisierungsparagrafen” im Mietrecht auch so beabsichtigt (§§ 545, 559 ff. BGB; so: BT-Drucks 14/4553, S. 36). Der BGH hat sich zu dieser Frage aber noch nicht geäußert.

Dabei ist zu beachten, dass die Baumaßnahme mind. 3 Monate vor ihrem Beginn schriftlich angekündigt werden muss (§ 555c BGB). Statt dieses einseitigen Vorgehens kann auch eine Modernisierungsvereinbarung einschließlich einer Abrede über die dann zukünftig geschuldete Miete mit dem Mieter geschlossen werden (§ 555f BGB).

Der Gesetzgeber selbst betont zum Mietrecht beide Möglichkeiten als Modernisierungsmaßnahme, wenn der Vermieter selbst Ladeinfrastruktur herstellt (Deutscher Bundestag, Drucks 19/18791, S. 89, vorl. Abs.). Stellt er für die Hausbewohner allgemein Ladeinfrastruktur her, so richtet sich die Aufteilung der entstandenen Kosten innerhalb der Berechnungsgrundlage für die nach Modernisierung erhöhte Miete nach § 559 Abs. 3 BGB (BT-Drucks 19/18791, S. 89, vorl. Abs.). Schließlich ist eine Mieterhöhung im Vergleichsmietensystem z.B. nach einem existierenden Mietspiegel als Begründungsmittel möglich, der auf den modernisierten Zustand der Wohnung abstellt.

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