Die Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt den Stichtag für den Versorgungsausgleich. Das Ende der Ehezeit ist der letzte Tag des Vormonats. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine weitere Beteiligung am Rentenzuwachs des Ehegatten.

 

Praxishinweis:

Prüfen Sie, ob bei einem Scheidungsantrag des Gegners auch selbst ein eigener Scheidungsantrag gestellt werden soll, um zu verhindern, dass der Gegner durch einseitige Rücknahme seines Scheidungsantrags später den Stichtag für den Versorgungsausgleich zunichtemachen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge