Der Vizepräsident des BFH, Hermann-Ulrich Viskorf, ist Ende Juli in den Ruhestand getreten. Viskorf wurde 1991 zum Richter am BFH ernannt. Hier war er Mitglied im II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Dessen Vorsitz übernahm er im April 2007 und behielt ihn auch nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten im Januar 2008 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst bei. Hermann-Ulrich Viskorf hat insbesondere die Rechtsprechung des BFH zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht maßgeblich mitgeprägt. Mit Nachdruck trat er stets für eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuergesetzes ein.

Zur neuen Richterin am BFH wurde Frau Dr. Katja Roth ernannt. Sie kommt vom FG München und wurde dem VII. Senat zugewiesen, der neben dem Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit Verbrauchsteuern, dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist. Frau Dr. Roth ist seit 2007 in der Finanzgerichtsbarkeit tätig, zuvor war sie Referatsleiterin bei der OFD Nürnberg.

[Quelle: BFH]

ZAP 16/2015, S. 859 – 864

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