In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie zielen u.a. darauf ab, dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen und die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Daneben wird die Ersatzfreiheitsstrafe auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt. Im Einzelnen:

  • Fachkräfteeinwanderung

    Mit dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen bestehende Hürden für die Gewinnung von Arbeitskräften aus dem Ausland abgebaut werden. So wird zum einen die Verdienstgrenze für die "Blaue Karte" abgesenkt. Zum anderen kann künftig auch als Fachkraft einwandern, wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat. Neu eingeführt wird eine sog. Chancenkarte mit Punktesystem.

  • Kurzarbeiterregelung

    Beginnen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine berufliche Weiterbildung, können Arbeitgeber auch weiterhin Zuschüsse zu den Lehrgangskosten erhalten. Die Förderregelung wurde bis zum 31.7.2024 verlängert. Sozialversicherungsbeiträge können in dieser Zeit zur Hälfte erstattet werden.

  • Arzneimittelversorgung

    In wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, das künftig für eine bessere Arzneimittelversorgung sorgen soll. So werden u.a. die Preisregeln für Kinderarzneimittel gelockert und bei Antibiotika kommen europäische Produzenten stärker zum Zuge.

  • Neuregelung der Ersatzfreiheitsstrafe

    Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts wird die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Wer künftig eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür zwar weiterhin ersatzweise ins Gefängnis; die Dauer der sog. Ersatzfreiheitsstrafe wird aber halbiert, d.h. für zwei Tagessätze Geldstrafe muss der Verurteilte nur noch einen Tag Haft verbüßen. Betroffene müssen zudem in Zukunft auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.

  • Reformen im Stiftungsrecht

    Größtenteils in Kraft getreten ist das Gesetz zu den Änderungen im privaten Stiftungsrecht. Bisher fanden sich Normen zum Stiftungsprivatrecht sowohl im Bundesrecht als auch in den Stiftungsgesetzen der Bundesländer. Die Ländervorschriften ähnelten sich zwar in weiten Teilen, wiesen aber durchaus auch größere Unterschiede auf, etwa bei den Regelungen über die Auflösung oder Satzungsänderungen einer Stiftung. Diese Vielschichtigkeit führte teilweise zu Rechtsunsicherheiten und erschwerte den Stiftungen ihre Arbeit. Damit private Stiftungen sich in Zukunft besser auf ihre eigentlichen Zwecke konzentrieren können, ist das Stiftungszivilrecht von nun an bundesweit einheitlich geregelt. Das neue elektronische Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt allerdings erst zum 1.1.2026. Dieses soll es Stiftungen – im Gegensatz den derzeitigen Registern der Bundesländer, die keine Publizitätswirkung haben – z.B. erleichtern, die Vertretungsmacht ihrer Organe nachzuweisen.

  • Bauleitplanung

    Mit dem bereits im Juli in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften – sog. Digitalisierungsnovelle – werden die Öffentlichkeit und die Behörden künftig i.d.R. digital an der Bauleitplanung beteiligt. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen eingeholt werden. Weitere Änderungen erleichtern den Wiederaufbau nach Katastrophen und den Bau von Flüchtlingsunterkünften; so wurden die Sonderregelungen in § 246 BauGB bis Ende 2027 verlängert, damit die Gemeinden Flüchtlingsunterkünfte zunächst weiterhin ohne entsprechende Bauleitplanung errichten können.

  • Energieversorgung

    Mit erneuten Änderungen am bereits im Juni in Kraft getretenen LNG-Beschleunigungsgesetz soll die Einspeisung von Flüssiggas anâEUR™den deutschen Küstenstandorten weiter abgesichert werden. Dabei geht es um die Zulassung und beschleunigte Errichtung von Anbindungs- und Fernleitungen, damit das Flüssiggas abtransportiert werden kann. Als LNG-Standort neu aufgenommen wurde der Hafen Mukran auf Rügen.

  • Umweltschutz

    Anfang August sind mehrere aufeinander abgestimmte Verordnungen in Kraft getreten, die darauf abzielen, möglichst große Mengen insb. von Bauabfällen zu recyceln und dadurch Boden und Grundwasser nachhaltiger als bisher zu schützen. Die Neuerungen in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung regeln das Auf- und Einbringen von Abfallmaterialien neu und enthalten zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wind.

  • Gesundheitsschutz

    Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurden charakteristische Aromen und Aromastoffe nun auch in Tabakerhitzern verboten. Bislang galt das Verbot nur für Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen. Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen müssen künftig auch Text-Bild-Warnhinweise und s...

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