(BGH, Urt. v. 30.3.2022 – VIII ZR 256/21) • Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 S. 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). Hinweis: Der BGH hat mit diesem (als Versäumnisurteil ergangenen) Grundsatzurteil die Entscheidung an das LG Berlin, mit dem Hinweis auf Beachtung seiner Rechtsprechung, zur Neubescheidung zurückverwiesen. Dieses wird nun die Rechtswirksamkeit der Abtretung von Mietrückzahlungsansprüchen durch Mieter zu beachten haben. Der BGH hat das Portal "wenigermiete.de" (ein Onlineangebot unter dem Dach von "Conny") als zulässige Inkassoleistung eingestuft und damit seine Legal-Tech-freundliche Rechtsprechung fortgeführt.

ZAP EN-Nr. 462/2022

ZAP F. 1, S. 758–758

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