(BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020 – 1 BvR 2392/19) • Die fachgerichtliche Auffassung, die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes in einem gegen seinen gesetzlichen Vertreter gerichteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen sei auch ohne vorherige Feststellung der Aussagebereitschaft des Kindes möglich, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Elternrecht des Beschuldigten führt zu keiner abweichenden Bewertung.

ZAP EN-Nr. 371/2020

ZAP F. 1, S. 791–792

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