In der täglichen Praxis spielt die Verteidigung im Bußgeldverfahren eine nicht unerhebliche Rolle. Dabei stehen die straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren sicherlich im Vordergrund. Diese machen häufig relativ viel Arbeit und sind nicht selten auch schwierig. Andererseits sind gerade die (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren vom Gesetzgeber bei Erlass des RVG in Teil 5 VV RVG durch die Anknüpfung der Höhe der anwaltlichen Gebühren an die Höhe der Geldbuße gebührenrechtlich benachteiligt worden.

Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass der Rechtsanwalt sich gerade über die Vergütung im Bußgeldverfahren informiert, um hier nicht noch mehr gebührenrechtliche Nachteile zu erleiden. Die nachfolgenden Ausführungen wollen dazu einen ersten Überblick geben. Dargestellt werden die wichtigsten mit der anwaltlichen Vergütung im OWi-Verfahren zusammenhängenden Fragen nach Teil 5 VV RVG. Dabei beschränkt sich dieser Beitrag auf allgemeine Fragen. Ein zweiter Teil wird sich mit den besonderen Fragen der Abrechnung von Bußgeldverfahren beschäftigen.

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