Die Kodifizierung europäischer zivilprozessrechtlicher Mindeststandards könnte das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Justizsysteme der anderen Staaten weiter stärken. Dies besagt eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europaparlaments (EPRS) zum Thema "Europäisierung des Zivilprozessrechts – Hin zu gemeinsamen Standards?". So habe etwa die Abschaffung des Exequaturverfahrens in der im Januar 2015 in Kraft getretenen "Brüssel Ia-Verordnung" den freien Verkehr von Urteilen bereits deutlich erhöht. Erforderlich sei deshalb in Zukunft auch ein erhöhtes gegenseitiges Vertrauen in die Justizsysteme der anderen Mitgliedstaaten.

Dies sei teilweise bereits durch die Einführung europaweiter Verfahren wie des Verfahrens für geringfügige Forderungen ("Small claims"), des europäischen Mahnverfahrens oder der grenzüberschreitenden vorläufigen Bankkontenpfändung erreicht worden. Vor allem aber würde eine weitere Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten – anders als die vorbezeichneten optionalen Verfahren – mehr Vertrauen schaffen. Auf der einen Seite könnten auf Grundlage des Art. 114 AEUV sektorspezifische Harmonisierungsmaßnahmen verabschiedet werden. Zum anderen könnten bei Vorliegen eines grenzübergreifenden Sachverhalts auch nach Art. 81 AEUV horizontale Maßnahmen vorgesehen werden. Schließlich könnten auch Mindeststandards des Zivilprozessrechts – wie bereits im Bereich der Prozesskostenhilfe oder der Mediation geschehen – in einer allgemeinen europäischen Richtlinie festgesetzt werden.

[Quelle: DAV]

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