(OLG Dresden, Beschl. v. 14.6.2023 – 12 W 116/23) • Gerichtsauslagen für einen Verfahrenspfleger in einem (nachträglichen) betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren zu einem gerichtlichen Vergleich nach § 1822 Nr. 12 BGB a.F., die gegen die unter Betreuung stehende Partei festgesetzt werden, sind im Kostenfestsetzungsverfahren zum Hauptsacheverfahren notwendige Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 ZPO.

ZAP EN-Nr. 452/2023

ZAP F. 1, S. 692–692

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