Steuerklasse 2 ist Ergänzung zu Steuerklasse 1. Personen aus Steuerklasse 1 erhalten die Steuerklasse 2, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein.

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