Auf EU-Ebene wird derzeit ein Gesetzentwurf diskutiert, wonach Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet werden sollen, den Finanzbehörden sog. potenziell aggressive Steuergestaltungen zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, künftig Steuerflucht zu verhindern; Hintergrund des Vorhabens sind die Enthüllungen aus den sog. Panama Papers. Die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20) hatten sich nach den Enthüllungen zu gemeinsamen Maßnahmen gegen Steuerverlagerung und Steuervermeidung entschlossen.

Der Umsetzung dieser Beschlüsse soll nun auch der jüngste Vorschlag der EU-Kommission dienen. Was zu "aggressiver Steuergestaltung" zählt, wird allerdings nicht genau definiert. Ein zentraler Punkt des Vorhabens ist es jedoch, auch die sog. Intermediäre, also die Vermittler von Steuersparmodellen, in die Pflicht zu nehmen. Dazu zählt die Kommission insb. Banken, Steuerberaterfirmen und Anwaltskanzleien. Sie sollen künftig alle grenzüberschreitenden Steuersparmodelle ihrer Klienten binnen fünf Tagen den Steuerbehörden desjenigen Landes melden, in denen ihr Klient steuerpflichtig ist. Die Entscheidung, ob hier eine legale oder illegale Gestaltung vorliegt, soll dann die Steuerbehörde treffen. Bei Verstoß gegen die Meldepflicht drohen Strafen. Eine Ausnahme wird für Rechtsanwälte gemacht, wenn sie nach nationalem Recht einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen; diese sollen die Offenlegungspflicht vertraglich auf ihre Mandanten übertragen dürfen.

Während der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Vorhaben bereits rundherum abgelehnt hat und es als "Angriff auf das anwaltliche Berufsgeheimnis" wertet, sieht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zumindest positiv, dass die EU-Kommission für Berufsträger mit Verschwiegenheitspflicht eine Ausnahme vorsehen will. Sie begrüßt das Vorhaben mit "vorsichtigem Optimismus", bemängelt allerdings, dass der Kommissionsvorschlag wenig differenziert ist: "Sehr bedauerlich und aus rechtsstaatlicher Sicht unverständlich ist, dass der Vorschlag keine Differenzierung zwischen legalen Steuersparmodellen und illegaler Steuerhinterziehung macht", so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer.

[Quellen: DAV/BRAK]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge