Zum 1. Juli ist eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem die Bereiche Familie und Soziales sowie den Verbraucherschutz. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • Erhöhung des Kinderzuschlags

Nachdem bereits zu Beginn des Jahres das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht wurden, ist nun zum 1. Juli auch der Kinderzuschlag um 20 EUR erhöht worden. Er beträgt nun maximal 160 EUR monatlich.

  • Erhöhung der Altersrente

Ab dem 1. Juli erhöht sich auch die Rente: in den neuen Bundesländern um 5,95 %, in den alten Bundesländern um 4,25 %. Auch die Versorgungsbezüge wurden in den alten und den neuen Bundesländern um 4,25 % erhöht; dies betrifft vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, sowie Opfer von Gewalttaten.

  • Höhere Entschädigung für Impfstoff-Geschädigte

Die Entschädigung für Menschen, die sich in der DDR 1978/79 bei der Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckt haben, ist ab 1. Juli um 4,25 % erhöht worden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Schwere der Schädigung ab und kann bis zu 1.261 EUR monatlich betragen.

  • Lkw-Fahrverbote während der Ferienzeit

In den Ferienmonaten Juli und August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen und solche mit Anhänger auch am Samstag nicht fahren; das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird entsprechend ausgedehnt (zur Ferienreiseverordnung s.u. S. 724).

  • Rückgabe alter Elektrogeräte

Ab dem 24. Juli werden große Händler – einschließlich des Onlinehandels – verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Geräts abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter müssen Altgeräte künftig ebenfalls kostenlos zurücknehmen.

  • Vertragsabschlüsse im Internet

Verbraucher können seit dem 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen: Die entsprechende EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.

[Quelle: Bundesregierung]

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