Angesichts des bevorstehenden Ferienreiseverkehrs hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf die Fahrverbote für die Monate Juli und August aufmerksam gemacht. Danach dürfen in diesen Monaten Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger auch am Samstag nicht fahren – das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird entsprechend ausgedehnt. Auf hoch belasteten Strecken, die von den Ländern ausgewählt wurden, dürfen Transporte zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Die Länder wurden, wie das BMVI mitteilte, zudem gebeten, mit weiteren gezielten Maßnahmen Staus zu vermeiden. Dazu zählt, dass die Polizei die Verbote gezielt überwachen soll. Zudem sollen Straßenbauarbeiten beschleunigt vorangetrieben werden; Baustellen möglichst nur im unbedingt notwendigen zeitlichen Umfang sowie in einem für den Ferienverkehr verträglichen Rahmen eingerichtet werden. Bedarfsumleitungsstrecken sollen freigehalten werden und im Juli und August sollen auf diesen Strecken keine Baustellen eingerichtet werden. Erlaubnis- und genehmigungspflichtige (Schwer-)Transporte sollen im Juli und August möglichst nur von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt werden. Transporte außerhalb der Nachtstunden sollen nur in besonders dringenden Fällen zugelassen werden.

[Quelle: BMVI]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge