Ist der Angeklagte hör- oder sprachbehindert, so ist seinem Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu entsprechen, § 140 Abs. 2 S. 2 StPO.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen