Die Eigenbedarfskündigung ist für die Praxis einer der wichtigsten Beendigungstatbestände auf Vermieterseite, wobei die Durchführung eines Räumungsrechtsstreits nicht selten zu einer erheblichen Verfahrensdauer führen kann. Daher ist insb. auf Vermieterseite zu berücksichtigen, dass ein Räumungsvergleich im zeitlich frühen Stadium des Räumungsrechtsstreits, namentlich in der ersten Güteverhandlung, dem Räumungsbegehren am ehesten entspricht, was auch dann gilt, wenn eine angemessene Umzugskostenbeihilfe gezahlt wird. Nicht selten ist am Ende eines streitigen Räumungsverfahrens die den Vermieter treffende Kostenquote deutlich höher als die anfangs vom Mieter geforderte Umzugskostenbeihilfe, sodass nur eindringlich geraten werden kann, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Autor: Dr. Sven Caspers, Richter am Amtsgericht München

ZAP F. 4, S. 635–644

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge