Anlässlich mehrerer parlamentarischer Anfragen hat die Bundesregierung kürzlich Zahlen zu geheimdienstlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung genannt (vgl. BT-Drucks 19/10459 und 19/10460).

Danach haben die Nachrichtendienste des Bundes im Jahr 2017 in 276 Fällen zur Gefahrenabwehr vorübergehend das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis von Personen eingeschränkt. Diese sog. Beschränkungsmaßnahmen seien von der G-10-Kommission des Bundes genehmigt worden; ohne eine solche Genehmigung sei die Überwachung der Kommunikation im Einzelfall nicht zulässig. Die Zahl der Hauptbetroffenen lag den Angaben zufolge bei 450, die Anzahl der Nebenbetroffenen schwankte zwischen 312 im ersten und 358 im zweiten Halbjahr 2017. Die Beschränkungsmaßnahmen erstreckten sich auf 2.546 überwachte "Telekommunikationskennungen" im ersten Halbjahr und 2.756 Kennungen im zweiten Halbjahr 2017.

Zudem haben den Angaben der Regierung zufolge die Geheimdienste in 105 Fällen von Unternehmen kunden- oder nutzerbezogene Auskünfte eingeholt oder technische Mittel zur Standortermittlung eines Mobilfunkgeräts (IMSI-Catcher) eingesetzt. Von den insgesamt 74 Auskunftsverlangen waren den Angaben zufolge 181 Personen betroffen. Hinzu kamen 31 IMSI-Catcher-Einsätze mit 46 betroffenen Personen. In den meisten Fällen gingen die Anfragen an Telekommunikationsunternehmen und Finanzdienstleister. Die Anlässe dieser Maßnahmen lagen im Bereich Terrorismus und hier insbesondere im Bereich Islamismus.

[Quelle: Bundesregierung]

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