Seit dem 25. Mai gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz. Für Anwältinnen und Anwälte ungewohnt ist etwa, dass nun auch die Datenschutzbehörden für sie zuständig sind; sie müssen Beschwerden – etwa von Mandanten – nachgehen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer Internetseite ( www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz) eine Reihe von Dokumenten zusammengestellt, die Anwälten eine Hilfestellung zur richtigen Umsetzung der neuen Vorgaben geben sollen. Interessierte finden dort etwa:

  • eine Checkliste für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur EU-Datenschutz-Grundverordnung;
  • Erläuterungen zur Checkliste;
  • Fragen und Antworten (FAQs) zur Datenschutzgrundverordnung;
  • die DSGVO der EU (Prof. Dr. Armin Herb);
  • Was bringt die Datenschutzgrundverordnung für Anwaltskanzleien? (Michael Dreßler und Jörg Mathis).

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) bietet Hilfestellungen an. Unter der Adresse https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/anwaltsblatt-online/2018-188.pdf findet sich ein DAV-Merkblatt zur neuen DSGVO. Dort werden etwa Hinweise zur Datenverarbeitung, zu den Befugnissen der Datenschutzbehörden sowie zu technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datensicherheit in der Kanzlei gegeben.

[Quellen: BRAK/DAV]

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