Der digitale Wandel bedroht mittelfristig das Wissensmonopol der Anwälte. Diese werden mit neuer und ungewohnter Konkurrenz aus dem Internet rechnen müssen. Längst noch nicht jeder Kollege habe realisiert, was da auf ihn zukomme, so das Resümee des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg in seiner Eröffnungsrede auf dem diesjährigen 68. Deutschen Anwaltstag Ende Mai in Essen.

Der Anwaltstag stand in diesem Jahr unter dem Motto "Innovationen und Legal Tech". In Vorträgen und Diskussionen beschäftigten sich die Teilnehmer mit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung für den deutschen Anwaltsmarkt und die Justiz. Eine Bedrohung für den Berufsstand im Ganzen wollte in Essen niemand an die Wand malen. Anders als bei anderen Berufen, denen die Digitalisierung bereits arg zugesetzt habe, werde bei der Rechtsberatung das anwaltliche Expertenwissen und das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant auch in Zukunft gefragt bleiben, so die überwiegende Meinung. Allerdings darf auch sicher damit gerechnet werden, dass dort, wo Routine und Abläufe die Beantwortung einfacher Rechtsfragen prägen, in Zukunft Online-Dienstleister und -Plattformen Teile des Beratungsmarktes erobern werden. Als Beispiele wurden Ansprüche aus Verbraucherschutzregelungen genannt, etwa die Abschätzung und Berechnung von Schadensersatzansprüchen nach Flugausfällen und -verspätungen. Diese Entwicklung werde mehr oder weniger alle Rechtsgebiete erfassen.

Vieles, so das Fazit, stehe in der Digitalisierung der Rechtsberatung noch am Anfang. Wer sich als Berufsträger damit allerdings nicht rechtzeitig auseinandersetze, riskiere über kurz oder lang sein Geschäftsmodell. Auch Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas appellierte in seinem Grußwort an die Anwälte, sich der Digitalisierung nicht zu verschließen. Aus Sicht der Verbraucher sei es begrüßenswert, wenn diese über innovative Start-up-Unternehmen in bestimmten Bereichen einen erleichterten Zugang zum Recht bekämen.

[Red.]

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