Das Prozesskostenrisiko für den Antragsgegner beträgt – bei einem Streitwert von 1.000 EUR – 323,68 EUR (Endsumme 1 + 2 aus aa) 166,60 EUR und bb) 157,08 EUR) nebst Gerichtsgebühren (hierzu s. VI.).

 

Hinweis:

Da der Antragsgegner ohne Rechtsgrund mit einem Mahnverfahren überzogen wird, wird der Rechtsanwalt die Erfolgschancen für seinen Mandanten gut einschätzen.

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