Der EuGH hat mit seinen Urteilen vom 5.3.2015 (C-479/13 u. C-502/13) entschieden, dass auf die Lieferung elektronischer Bücher (eBooks) kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewendet werden dürfe. Frankreich und Luxemburg hatten zuvor auf die Lieferung von elektronischen Büchern einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewendet (Frankreich: 5,5 %; Luxemburg: 3 %). Der EuGH entschied auf Antrag der Europäischen Kommission, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz nur auf die in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) genannten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen angewendet werden dürfe. Dieser Anhang nenne nur die "Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern". Da eBooks keine physischen Träger benötigten, stehe die Mehrwertsteuerrichtlinie einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz entgegen.

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