(BGH, Urt. v. 18.10.2022 – XI ZR 226/21) • Bei der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens wegen eines Widerrufs kann ein Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückgewähr der geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen wegen eines Leistungsverweigerungsrechts der Bank ausgeschlossen sein. Ein solches Leistungsverweigerungsrecht steht der Bank zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Darlehensnehmer den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat. Hinweis: Der BGH weist mit dieser Entscheidung auch für ein denkbares Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet nur in Rechtskraft erwächst, dass der klagende Darlehensnehmer gegen die beklagte Bank bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte, nicht dagegen, dass die beklagte Bank einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.2021 – XI ZR 193/20).

ZAP EN-Nr. 5/2023

ZAP F. 1, S. 12–12

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge