Das Anwaltsrecht fristet schon lange kein Nischendasein mehr. Auch wenn nach wie vor das anwaltliche Berufsrecht nicht Gegenstand der juristischen Ausbildung ist (vgl. Deckenbrock NJW 2017, 1425, 1430), ist es für die Anwaltschaft unverzichtbar, über die aktuellen Entwicklungen der sie betreffenden Berufsregeln informiert zu sein. Welche Dynamik das Anwaltsrecht aktuell hat, ist auch im vergangenen Berichtsjahr wieder deutlich geworden. In 2019 wurden nicht nur rechtspolitische Vorhaben wie die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts und der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht angestoßen (dazu II.), sondern es sind erneut zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu den verschiedenen Teilbereichen des Anwaltsrechts ergangen. Im Mittelpunkt der Diskussion vor den Gerichten, in Anwaltschaft, Forschung und interessierter Öffentlichkeit stand aber der neue "Megatrend" Legal Tech und die Frage, inwieweit nichtanwaltliche Dienstleister auf den Rechtsberatungsmarkt drängen. Die lange erwartete Entscheidung des BGH in Sachen "wenigermiete.de" (dazu IX. 2.) hat hier zwar wichtige Fragen klären können, die Zulässigkeit von Vertragsgeneratoren und anders organisierter Online-Portale bleibt aber weiter unklar.

Auch die diesjährige Ausgabe des Berufsrechtsreports, die an die Ausführungen in ZAP 2019, 115 anknüpft, gibt wieder einen Überblick über wesentliche rechtspolitische Entwicklungen und die wichtigste Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht im vergangenen Jahr (ein weiterer Überblick findet sich bei Grunewald NJW 2019, 3620; speziell zur Entwicklung des Anwaltshaftungsrechts von Mitte 2018 bis Mitte 2019 s. Borgmann NJW 2019, 3557; zur Entwicklung der Rechtsanwaltsvergütung 2019 s. Mayer NJW 2019, 3426).

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