Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hat kürzlich einmal zusammengestellt, was im kommenden Jahr auf Steuerpflichtige an Neuregelungen zukommt und auf welche Termine sie achten sollten, um steuerliche Möglichkeiten ausnutzen zu können oder um Nachteile zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps sind nachstehend kurz zusammengefasst:

  • Abgabefrist für die Steuererklärung 2016

Auch im kommenden Jahr endet die Frist für Steuerpflichtige, die gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung 2016 verpflichtet sind, am 31.5.2017. Wird ein Steuerberater mit der Bearbeitung der Erklärung beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2017. Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese freiwillig erstellen, haben noch länger Zeit. Mit Ablauf des Jahres 2016 verjährt zudem die Einkommensteuer 2012.

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Zum 1.1.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von bisher 8,50 EUR auf 8,84 EUR pro Stunde. Mit dem Jahreswechsel gilt es daher insbesondere für Arbeitgeber, die monatliche Arbeitszeit bei 450-EUR-Jobbern zu überprüfen. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten.

  • Steuerpflicht bei Rentenbeziehern

Bereits zum 1.7.2016 stieg das Rentenniveau im Westen um 4,25 % und im Osten um 5,95 %. Dadurch werden viele Rentner bereits für das Kalenderjahr 2016 steuerpflichtig.

  • Krankenkassen-Bonusprogramme

Eine positive Nachricht erreichte Krankenversicherte im September dieses Jahres vom BFH. Demnach dürfen Erstattungen von Krankenkassen im Rahmen eines Bonusprogramms nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen mindern. Die Finanzverwaltung sah bislang in allen Krankenkassenleistungen aufgrund eines Bonusprogramms eine Beitragserstattung und kürzte die gezahlten Beiträge in entsprechender Höhe. Nach Auffassung des BFH handelt es sich jedoch um eine Abgeltung der vom Steuerpflichtigen getragenen gesundheitsbezogenen Aufwendungen. Es kann sich also lohnen, ggf. fehlende Voraussetzungen zum Bonuserhalt noch zu erfüllen.

  • Registrierkassen im Handel

Die in der sog. Kassenrichtlinie 2010 geregelte Übergangsfrist für Registrierkassen und weitere Geräte, die keine hinreichenden Einzelaufzeichnungs- sowie Speicherungs- bzw. Datenexportfunktion haben, ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen. Mit Jahresbeginn sollen daher Geräte, die nicht entsprechend der Anforderungen zum 1.1.2017 aufrüstbar sind, nicht mehr genutzt werden. Neben Registrierkassen sind auch Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler betroffen.

[Quelle: StBV Berlin-Brandenburg]

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