Zum neuen Vizepräsidenten des BGH ist der Vorsitzende des XI. Zivilsenats Prof. Dr. Jürgen Ellenberger ernannt worden. In diesem Amt folgt er Wolfgang Schlick nach, der bereits im Juli vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten war.

In den Ruhestand verabschiedet wurde nach Erreichen der Altersgrenze Ende November auch der Richter am BGH Karlheinz Stöhr. Herr Stöhr kam 2001 an den BGH, wo er seither dem VI. Zivilsenat angehörte, dessen stellvertretender Vorsitzender er 2015 wurde. Für seinen Senat war er zudem seit Januar 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Ebenfalls seit Januar 2009 war er darüber hinaus als Vertreter eines beisitzenden Mitglieds dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen.

Am 15. November ist der Richter am BGH Dr. Hans-Joachim Czub im Alter von 65 Jahren verstorben. Herr Dr. Czub wurde 2005 zum BGH berufen, wo er seither dem vornehmlich für die Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Nachbarrechts zuständigen V. Zivilsenat angehörte. Seit 2005 war er zugleich stellvertretender Vorsitzender des Senats für Landwirtschaftssachen. Für beide Senate war er zudem seit 2014 als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Einem breiteren Fachpublikum war Herr Dr. Czub bereits zuvor auf dem Gebiet des Wiedervereinigungsrechts bekannt geworden. So war er nach dem Beitritt der DDR zunächst im BMJ, später als Ministerialrat im sächsischen Landesdienst als Referatsleiter für einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts sowie für Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung zuständig und trat auf diesen Gebieten auch als Autor von Kommentaren und Fachbeträgen hervor.

[Quelle: BGH]

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