Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Kommission am 10. Dezember Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht.

Neben Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Diese Staaten stellen – so der Vorwurf – u.a. Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt gemäß den EU-Vorgaben. In einigen Fällen hätten Österreich und Deutschland den Inhabern bestimmter Lkw- oder Busführerscheine auch nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt.

Polen habe – so die Kommission – die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich nacheinander in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt. Finnland wurde verklagt, weil das Land außerdem nicht – wie in der EU-Gesetzgebung geregelt – an das EU-Führerscheinnetz RESPER angeschlossen ist.

Die Kommission verweist auf die Richtlinie 2006/126/EG, mit der die Vorgaben zu Führerscheinen in der EU aktualisiert wurden, u.a. durch die Einführung neuer Führerscheinklassen und durch die Vereinheitlichung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen. Außerdem wurde ein Netz für den Austausch von Führerscheininformationen (RESPER) eingerichtet. Diese Vorschriften sollen Betrugsmöglichkeiten einschränken, z.B. sicherstellen, dass niemand im Besitz von mehr als einem Führerschein ist, zu effektiver Freizügigkeit für Autofahrer in der EU beitragen und nicht zuletzt auch die Sicherheit auf den europäischen Straßen erhöhen.

Die Europäische Kommission hatte die Vertragsverletzungsverfahren bereits im Juli 2014 eröffnet. Im Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach heutigem Stand sind sie ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie über den Führerschein (2006/126/EG) noch immer nicht nachgekommen. Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den EuGH.

[Quelle: EU-Kommission]

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