Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt.

Die Neufassung beruht auf dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften v. 20.11.2015 (BGBl I, S. 2018). Danach orientiert sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder künftig nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am sächlichen Existenzminimum und wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstmalig zum 1.1.2016 und danach regelmäßig durch die Mindestunterhaltsverordnung festgelegt.

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