Am 22. April ist die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Düsseldorf zu Ende gegangen. Die Agenda reichte vom Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der richtigen Kennzeichnung von Lebensmitteln über Lebensmittelsicherheit, Schutz vor umstrittenen Geschäftspraktiken in der Telekommunikations-, Finanzierungs- und Tourismusbranche, nachhaltigem Konsum und Ernährung bis hin zu kritisierten Preisgestaltungen nach Geschlechtern und Wohnort (Dynamic Pricing).

Geeinigt haben sich die für den Verbraucherschutz zuständigen Minister des Bundes und der Länder auf einen umfangreichen Katalog von Beschlüssen und Initiativen zur Stärkung der Verbraucherrechte. Insbesondere als Reaktion aus dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Diesel-Pkw sprachen sie sich für verbesserte Klagemöglichkeiten aus. Der Bund wurde aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen für Musterklagen zu schaffen, bei denen etwa Verbraucherschutzverbände befugt werden, mögliche Schadenersatzansprüche stellvertretend feststellen zu lassen. "Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat uns allen vor Augen geführt, dass die Klagemöglichkeiten derzeit deutliche Lücken aufweisen. Gerade in einem solchen Fall kann es keine Verbraucherin und kein Verbraucher juristisch mit solch großen Konzernen aufnehmen. Für den Kapitalmarkt gibt es bereits die Möglichkeit von Musterklagen. Diese wollen wir jetzt ausweiten", sagte der Gastgeber der Konferenz, NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Kritisch beurteilte die Konferenz auch die Entwicklung, dass sich im Online-Handel personalisierte Preise stärker ausbreiten, die aufgrund von Wohnort, Surfverhalten oder dem persönlichen Endgerät durch "Big Data" ermittelt werden. Der Wohnort dürfe nicht darüber entscheiden, ob jemand einen Preisaufschlag zahlen müsse, so die Forderung der Minister. Sie sprachen sich für Referenzpreise im Onlinehandel aus, um künftig Preisdiskriminierung zu verhindern. Von diesen Referenzpreisen dürfe nur abgewichen werden, wenn Preisauf- oder -abschläge transparent gemacht würden. Auch sollen Vergleichs- und Bewertungsportale im Online-Handel künftig ihre Finanzierung, Verflechtungen und mögliche Provisionen offen legen, damit potenzielle Interessenskonflikte ersichtlich werden.

Darüber hinaus wollen die Minister u.a. eine Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Frischfleisch einführen. Wie im Bereich der Ei-Kennzeichnungen sollen durch eine bundeseinheitliche Regelung vier verschiedene Kategorien eingeführt werden, die von einem bloßen Einhalten der gesetzlichen Mindeststandards bis hin zu einer ökologischen Tierhaltung reichen.

Es seien in Düsseldorf wichtige Weichen gestellt worden; in den nächsten Wochen gehe es an die Umsetzung der Beschlüsse, so NRW-Minister Remmel.

[Quelle: Verbraucherschutzministerium NRW]

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