Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder dagegen klagt, erhält Recht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag hervor, wie die "Rheinische Post" kürzlich mitteilte. Danach ist im vergangenen Jahr in rund 18.600 von 51.000 Fällen den eingelegten Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben worden. Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen erfolgreich.

Die Möglichkeit von Sanktionen beruht auf dem Prinzip des "Förderns und Forderns", das vor mehr als zehn Jahren zusammen mit der Hartz-IV-Reform eingeführt wurde. Mit dieser wurden den Jobcentern Sanktionen an die Hand gegeben, wenn Leistungsempfänger sich nicht kooperativ verhalten, sei es, dass sie angebotene Stellen ausschlagen oder Termine nicht wahrnehmen. In den vergangenen Jahren soll die Zahl der Sanktionen bei rund einer Million pro Jahr gelegen haben.

Neben diesen Sanktionen haben die Behörden auch die Möglichkeit der Leistungsversagung gegenüber Langzeitarbeitslosen. Diese wird oft ausgesprochen, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Gegen solche Fälle gab es im vergangenen Jahr rund 14.000 Widersprüche und knapp 1.200 Klagen. Bei den Widersprüchen waren knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel, wie die "Rheinische Post" weiter mitteilte.

[Quelle: RP]

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