Die EU-Kommission hat am 11. April zum vierten Mal das EU-Justizbarometer herausgegeben. Dieses gibt einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten. Erstmalig im diesjährigen Justizbarometer enthalten sind die Ergebnisse der Eurobarometer-Erhebungen, mit denen über Meinungsumfragen die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die EU-Bürger und durch Unternehmen ermittelt wurde. Neu ist außerdem eine Statistik über die Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe in einem bestimmten Verbraucherrechtsverfahren.

Deutschland schneidet, wie auch in den Vorjahren, gut ab. Positiv wurde vermerkt, dass im Jahr 2014 die öffentlichen Mittel für Prozesskostenhilfe gestiegen sind. Auch die Teilnahme von Richtern an Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiet des EU-Rechts habe sich stark verbessert.

Die Studie konstatiert weiter, dass ca. 70 % der Befragten die Unabhängigkeit der Justiz als recht gut bzw. sehr gut empfanden, wohingegen lediglich 4 % diese als sehr schlecht einstuften. Bei den weiteren Parametern der Studie – wie beispielsweise der Verfahrensdauer, der Zahl der anhängigen Verfahren und der Qualität der elektronischen Verfahren für geringfügige Forderungen – sind die Werte für Deutschland stabil geblieben. Negativ vermerkt wurde, dass die Quote von Richterinnen an den Bundesgerichten bei lediglich 28 % liegt, was im Hinblick auf die anderen Mitgliedstaaten sehr niedrig sei. Weiterer Verbesserungsbedarf besteht danach insbesondere auch bei der Anzahl der anhängigen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sowie im Bereich der Dauer von Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden.

[Quellen: BRAK/DAV]

ZAP 1/2016, S. 504 – 510

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