(OLG Köln, Beschl. v. 7.11.2014 – III-1 RBs 284/14) • Eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons liegt nicht vor, wenn der Fahrer dieses nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen.

ZAP EN-Nr. 13/2015

ZAP 1/2015, S. 14 – 14

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