Die allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung aus 2008 (= AKB 2008; vgl. dazu Knappmann ZAP F. 9, S. 815 ff.) sind in den Jahren danach mehrfach überarbeitet worden, ohne dass in Aufbau oder Inhalt viel geändert wurde. Diese Musterbedingungen des GDV enthalten weiter mehrere selbständige Versicherungen, zu denen in der Fassung vom 15.1.2015 die Fahrerschutzversicherung (A.5 AKB) hinzugekommen ist. Die einzelnen Versicherungen müssen jeweils vereinbart sein, bestehen unabhängig voneinander und sind durchaus nicht immer Inhalt einer jeden Kfz-Versicherung. Ob sie Gegenstand des konkreten Versicherungsvertrags sind und welche Fassung der AKB gilt, ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Spätere Abänderungen der Bedingungen berühren bestehende Verträge grundsätzlich nicht.

Im Folgenden sollen die Insassenunfallversicherung und die Fahrerschutzversicherung vorgestellt werden.

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