Das BMJV hat angekündigt, in den nächsten Wochen als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier für Regelungen wohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft zu veröffentlichen (s. dazu auch die Aussagen von Heiko Maas, AnwBl 2015, 68 f.). Auf den Inhalt darf man gespannt sein.

Die Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 2.12.2014 erstmals einen – wenn auch umstrittenen – Beschluss mit einem Appell an den Gesetzgeber gefasst. Dabei möchten die Rechtsanwaltskammern eine gesetzgeberische Lösung im Bereich des § 6 SGB VI erreichen und zunächst keine Änderung des Berufsrechts. Ob man sich einer berufsrechtlichen Lösung, wenn sie vom BMJV vorgeschlagen wird, verweigern würde, ist offen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) sind für Änderungen im Berufsrecht, um die Syndikusanwälten den "normalen" Rechtsanwälten gleichzustellen. Es wäre m.E. wünschenswert, wenn Arbeitgeber und auch die Wirtschaftsverbände bei der DRV darauf dringen würden, dass die DRV ihre Haltung, alle Verfahren rasch fortzusetzen, überdenken und dem weiteren Ruhen zustimmen würde.

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