Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihren Leitfaden zur Umsatzsteuer bei Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte überarbeitet. Das Papier beschreibt die Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den’Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie’organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat dazu umfangreiche Praxishinweise erarbeitet, die nun auf den Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsstand März 2020 gebracht wurden.

Die Kammer weist darauf hin, dass Informationen zu möglichen steuerlichen Erleichterungen mit Blick auf die Corona-Pandemie in den Umsatzsteuer-Hinweisen nicht enthalten sind; derartige Infos sind – auch für andere Steuerarten – auf der speziellen BRAK-Infoseite zum Thema Coronavirus zusammengestellt.

Der 13-seitige Leitfaden mit dem Titel "Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte" kann auf der Website der BRAK unter https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/handlungshinweise_steuer_03_2020 als PDF heruntergeladen werden.

[Quelle: BRAK]

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